Reisestipendien
Der dbl vergibt Reisestipendien in Höhe von bis zu 500 Euro pro Quartal, um Verbandsmitgliedern eine aktive Teilnahme (durch Vorträge oder Poster) an internationalen Logopädie-orientierten Kongressen außerhalb Deutschlands zu ermöglichen.
Für wen?
Alle dbl-Mitglieder, die aktiv (durch Vorträge oder Poster) an einem Kongress oder einer Tagung teilnehmen, können sich um ein Reisestipendium bewerben. Auch Funktionäre des dbl - mit Ausnahme des Bundesvorstandes - können ein Reisestipendium beantragen, wenn sichergestellt ist, dass diese Funktionäre keinerlei Beteiligung und Einfluss am und auf das Prozedere und die Entscheidungsfindung über das Reisestipendium haben.
Ein bewilligtes Reisestipendium ist nicht übertragbar.
Wann bewerben?
Die Bewerbung muss, wie folgt, mindestens ein Quartal vor der Kongress-/Tagungsteilnahme an die Geschäftsstelle/Referat Bildung eingereicht werden. In Abstimmung mit dem Vorstandsmitglied für den Bereich Bildung wird dann über die Vergabe des Reisestipendiums entschieden. Sofern mehrere Anträge eingegangen sind, erfolgt eine anteilige Zahlung des Reisestipendiums.
Bewerbung |
Vergabe |
Quartal I (Januar, Februar, März) |
Vergabe: Anfang April |
Quartal II (April, Mai, Juni) |
Vergabe: Anfang Juli |
Quartal III (Juli, August, September) |
Vergabe: Anfang Oktober |
Quartal IV (Oktober, November, Dezember) |
Vergabe: Anfang Januar |
Bewerbungsinhalte
- Kongressprogramm
- Annahmebestätigung für den Vortrag bzw. das Poster; alternativ: Bestätigung der Einreichung und unverzügliche Nachsendung der Annahme nach Erhalt durch den Veranstalter
- Abstract des Vortrags bzw. des Posters
- Kostenvoranschlag (Reisekosten, Hotelkosten, Kongressgebühr)
- Formlose Bestätigung, keine anderweitige Unterstützung von dritter Seite zu erhalten ("Hiermit versichere ich, keine anderweitige Unterstützung von dritter Seite zu dieser Kongressreise zu erhalten." Unterschrift, Datum)
Bearbeitung der Anträge
Alle pro Quartal eingegangenen Anträge werden zum Ende des Quartals begutachtet. Die Vergabe erfolgt nach dem monatsletzen Kalendertag des Quartals. Liegen mehrere Anträge gleichzeitig vor, kann das Stipendium aufgeteilt werden. Die Entscheidung wird den Antragsteller*innen über die Geschäftsstelle ohne Nennung von Gründen schriftlich mitgeteilt.
Auszahlungen
Auszahlungen erfolgen nur gegen Vorlage von Originalbelegen, die bei der Geschäftsstelle/Referat Bildung, einzureichen sind.
Verpflichtung der Stipendiatin/des Stipendiaten
Die Stipendiatin/der Stipendiat verpflichtet sich mit der Annahme des Stipendiums, für den dbl einen kurzen Artikel über ihre/seine Tagungs- oder Kongressteilnahme (mit Foto) für das Forum Logopädie zu verfassen und die Unterstützung durch den dbl kenntlich zu machen. Das Logo des dbl soll dazu z.B. auf dem Poster oder der Präsentation des Vortrages sichtbar gemacht werden. Dieses Logo ist über das Referat Bildung zu erhalten.
Die Auszahlung der Reisekosten in Höhe des bestätigten Stipendiums erfolgt nach Einreichung der Originalbelege der mit der Kongressteilnahme verbundenen Kosten und der Übersendung des entsprechenden Artikels. Alle Unterlagen sind innerhalb von 4 Wochen nach erfolgter Teilnahme und Reise bei der Geschäftsstelle/Referat Bildung einzureichen.
